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Bevorstehende Änderung des Schiedsamtsgesetztes NRW 

Der Landtag NRW hat am 08.02.2012 das „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften“ verabschiedet. Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Verkündung steht noch aus. Vorab teilt die BzVgg Hagen den neuen Wortlaut mit:

Das Gesetz ändert das Schiedsamtsgesetz NRW wie folgt:

Artikel 3 

Änderung des Schiedsamtsgesetzes 

Das Schiedsamtsgesetz NRW vom 16. Dezember 1992 (GV. NRW. S. 32), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 21. April 2009 (GV. NRW. S. 224), wird wie folgt geändert: 

1. § 3 Absatz 2 wird um einen Satz 2 wie folgt ergänzt: 

„Dabei soll die Gemeinde darauf hinweisen, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind.“ 

2. § 51 wird wie folgt neu gefasst: 

„§ 51 Befristung 

Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes.“

Änderung der Verwaltungsvorschriften und des SchAG NRW ab ab 01.01.2012

(Aktueller Text sie unter "Gesetze und VV")

Ab dem 01.01.2012 

- werden die Verwaltungsvorschriften zum SchAG NRW redaktionell an das Justizgesetz NRW angepaßt, indem die Verweise auf das aufgehobene Gütestellen- und Schlichtungsgesetz NRW durch die §§ des Justizgesetzes ersetzt werden,

- werden die Tür- und Angelfälle statistisch erfaßt, wozu die Anlagen 1 und 2 zur VV SchAG NRW entsprechend ergänzt werden. D.h. die sog. Tür und Angelfälle fließen nicht in die Statistik für 2011 ein! 

- wird voraussichtlich das SchAG NRW § 3 (2) durch das noch zu verabschiedende "Gesetz zur Förderung der Integration" ergänzt durch den Satz "Dabei soll die Gemeinde darauf hinweisen, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind." (Anm.: im Zusammenhang mit der Auschreibung durch die Städte und Gemeinden für Nachbesetzungen der Schiedsamtsbezirke)

 

Gesetzesänderung ab 01.01.2011:

Das Gütestellen- und Schlichtungsgesetz trat mit Ablauf des 31.12.2010 außer Kraft.

Die für das Schiedsamt wichtigen Bestimmungen wurden in das neue "Gesetz zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land NRW" (Justizgesetz NRW) v. 26.01.2010 ohne Änderung übernommen. Es tritt am 01.01.2011 in Kraft. Das Justizgesetz NRW bündelt zahlreiche Verordnungen, Ausführungsgesetze und Gesetze. Es hebt verschiedene Gestze auf, wie z.B. das Gütestellen- und Schlichtungsgesetz.  Die alten §§ 1-13 des GüSchlG NRW sind die neuen §§ 44-56 des Justizgesetzes NRW. 

Unter "Bilder und Berichte" befindet sich der neue Beitrag von der Herbstveranstaltung "Mediation und ihr Stellenwert im Schiedsamt" am 22.10.2011 in Neuenrade.

Hinweise zu Lehrgängen befinden sich bei "Termine". 
Es sind alle bekannten Lehrgänge für die BzVgg Hagen im Jahr 2012 aufgeführt.