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Gesetzliche Bestimmungen über die außergerichtliche Streitschlichtung, soweit die Schiedsämter in NRW betroffen sind

Änderung des>Ausführungsgesetzes zu § 15 a EGZPO i.d.F. vom 14.11.2007, gültig ab 01.01.2008
(Der Gesetzentwurf v. 10.09.2007 wurde unverändert am 14.11.2007 beschlossen.
Das Gesetz wurde am  20.11.2007 verkündet. 
Der Gesetzentwurf wird wegen der ausführlichen Begründung hier veröffentlicht. Er gibt einen guten Überblick über die Problematik. 
Die Änderungen sind im nachfolgenden GüSchLG NRW bereits eingearbeitet.) 

 

 

 

 

Gesetz über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozeßordnung und die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in Nordrhein-Westfalen>(Gütestellen- und Schlichtungsgesetz> in der ab 01.01.2008 geltenden Fassung

 

Schiedsamtsgesetz (SchAG NRW i.d.F. vom 01. April 2009)

 

Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (VV SchAG NW) in der seit dem 12.02.2007 geltenden Fassung mit allen Anlagen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

 

Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Mit diesem Gesetz wurde das SchAG NRW mit Wirkung v. 01.04.2009 als Folge anderer Gesetzesänderungen redaktionell angepaßt: §§ 10 (3) und 12 (3) SchAG NRW.