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Ablauf eines Streitschlichtungsverfahren

 

MERKE:
Im Schiedsamt findet das Schlichtungsverfahren auf der persönlichen Bedürfnisebene und nicht auf der juristischen Anspruchsebene statt.

 

Zuständigkeit in zivilen und strafrechlichen Angelegenheiten

Aufgaben in einem Schlichtungsverfahren

 

DIE KONTAKTAUFNAHME

Bürgerinnen und Bürger finden die zuständige Schiedsstelle im eigenen Stadtbezirk über das Bürgerbüro, die Polizeidienststelle, das Amtsgericht oder im Internet Stichwort: Schiedsamt im jeweiligen "Stadtteil" <LINK 1435#2030 - internal-link "Opens internal link in current window"></link> .
Mit der Schiedsperson wird der Streitfall besprochen und bei Bedarf mit dem Antragsteller (AS) ein Antrag erstellt. Vorher sind die Personalien des AS und ein Vorschuss von i. d. R. 50 € der Schiedsperson zu übergeben.
 

 

DER ANTRAG

Der Antrag umfasst eine kurze Darstellung des auslösenden Streitfalls und die Aufforderung des Antragsteller an den Antragsgegner zur Klärung des Konflikts.
 

 

DAS GESPRÄCH

Ca. 2 Wochen nach Antragstellung findet das Schlichtungsgespräch statt. Die beteiligten Parteien (Antragssteller und Antragsgegner) können mit einem Beistand erscheinen (Freunde, Bekannte, Zeuge, Rechtsanwalt). Ohne Öffentlichkeit wird der Antrag besprochen und in einem sehr offenen Gespräch eine Konfliktbeilegung vorbereitet. 
Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren können bei einem Schlichtungsgespräch auch zurückliegende Vorfälle (z. B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten) ausführlich besprochen und im Vergleichsergebnis berücksichtigt werden.
 

DAS ERGEBNIS

Die Parteien bestimmen den Inhalt der gemeinsamen Vereinbarung - dem sogenannten Vergleich. Nach Unterschrift der beteiligten Parteien und der Schiedsperson ist der Vergleich, "wie ein Gerichtsurteil", 30 Jahre vollstreckbar.Kommt keine Einigung zustande, so erhält der Antragsteller eine Erfolglosigkeitsbescheinigung und kann Privatklage bei Gericht einreichen. Die Kosten des Verfahrens liegen i. d. R. zwischen 20 - 50 € und können auch nach Vereinbarung umgelegt werden.