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Informationen für Bürgerinnen und Bürger rund um das Schiedsamt

Streitschlichtung ohne Polizei, Rechtsanwalt und Gericht

Das Schiedsamt ist eine vorgerichtliche Streitschlichtungsstelle, die bei

  • Nachbarschaftskonflikten (z. B. Lärm, Gartenzaun, Bepflanzung), 
  • bei Straftaten (z. B. Beleidigung, Sachbeschädigung)  und
  • bei Verstoß im Rahmen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes

eingeschaltet werden muss, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden kann.
Bei einem Schlichtunggespräch beim Schiedsamt kann eine Streitigkeit mit einem Vergleich beigelegt werden, der genauso wie ein Gerichtsurteil 30 Jahre vollstreckbar ist. Das Verfahren beim Schiedsamt bleibt anonym und kann bei Bedarf unter Einbeziehung von Beiständen oder der Rechtsanwaltschaft abgewickelt werden.

Flyer - Sie haben Streit? (Download)       
Ablauf einer Schlichtung


Anfrageformular für ein Schlichtungsgespräch

Wenn sie keinen Ansprechpartner finden, können sie mit diesem Formular einen unverbindlichen Kontakt zu ihrer zuständigen Schiedsamtstelle herstellen.

Kontaktanfrage
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Schiedspersonen am Telefon NRWdirekt

Jeden 1. Donnerstag im Monat erreichen sie Schiedspersonen am Servicetelefon.

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Wie werde ich selber Schiedsfrau bzw. Schiedsmann?

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt und steht unter der Aufsicht des örtlichen Amtsgerichts.

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