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Bewerbung zum Schiedsamt - persönliches


Welche Kenntnisse und Ausbildung benötige ich?

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind aber:
Gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung,
viel Geduld, etwas Zeit, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen und die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
In zeitlicher Hinsicht sollten Sie im Schnitt ca. 10 Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen (meist abends).

An wen wende ich mich bei Interesse an diesem Amt?

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an eine Person aus dem Vorstand der Bezirksvereinigung Hagen.

Vorstand

Bewerbung zum Schiedsamt - rechtliches


Das Schiedsamt ist eine Streitschlichtungsstelle

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, d.h. man darf z.B. nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen. Außerdem sollte sie das 30. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre alt sein und zudem in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnen. 

An wen wende ich mich bei Interesse an diesem Amt?

Sie können sich bei Interesse und Eignung an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden und dort nachfragen, ob in Ihrem Bezirk eine Schiedsstelle frei ist. Der Rat bzw. die Bezirksvertretung der Gemeinde wählt die Schiedsperson auf fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Die gewählte Schiedsperson darf die Wahl erst antreten, wenn sie durch die Direktorin / den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt worden ist. Danach wird die Schiedsperson von der Leitung des Amtsgerichtes auf die Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet bzw. vereidigt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an eine Person aus dem Vorstand der Bezirksvereinigung Hagen.

Vorstand